Umsatzsteuerkorrektur
Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist.
Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für das gelieferte Trinkwasser selbst, sondern auch für Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschluss.
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen wollen, können Sie dies ab sofort beim Wasserwerk Glücksburg in Auftrag geben. Wir benötigen Ihre Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die Kontoverbindung.